Ausbildungsverhältnis § Rechtslage, Arten, Rechte & Pflichten
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Arbeitsrechtredaktion
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- Ein Ausbildungsverhältnis soll die Theorie und Praxis eines anerkannten Ausbildungsberufes vermitteln.
- Es kann entweder dual oder schulisch stattfinden.
- Die rechtliche Basis stellen das Berufsbildungsgesetz (BBIG), die Handwerksordnung (HWO) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dar.
- Die Höhe des Ausbildungsgehalts setzt sich aus gewissen Faktoren zusammen.
- Auszubildende müssen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen teilnehmen.
- Ausbilder sind unter anderem dazu verpflichtet, ihrer Ausbildungspflicht nachzukommen und Auszubildende für den Unterricht freizustellen.
Rechtslage zum Ausbildungsverhältnis
Unter einem Ausbildungsverhältnis versteht das Arbeitsrecht die theoretische und praktische Vorbereitung auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei steht im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis die Vermittlung des Wissens, das für den jeweiligen Beruf erforderlich ist, im Vordergrund. Dies kann dabei entweder in einer dualen oder in einer schulischen Ausbildung erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für duale Ausbildungsverhältnisse bilden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), die Handwerksordnung (HWO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die schulische Berufsausbildung wird durch Richtlinien nach dem Bundes- oder Landesrecht geregelt. Der Unterschied zu einem Beschäftigungsverhältnis liegt auch darin, dass in Ausbildungsbetrieben durch die Teilnahmepflicht am Unterricht eine Arbeitskraft in regelmäßigen Abständen ausfällt, wohingegen Arbeitnehmer nur durch Krankheit oder Urlaubsansprüche von ihrer Arbeitspflicht befreit werden. Auch bei der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses haben Auszubildende im Gegensatz zu Arbeitnehmern in einem Arbeitsverhältnis besondere Bedingungen.
Ausbildungsvertrag
Die Grundlage für ein Ausbildungsverhältnis stellt der Ausbildungsvertrag dar. Prinzipiell gibt es darin ähnliche Vereinbarungen wie auch bei einem Arbeitsverhältnis. Wenn der Auszubildende noch minderjährig ist, müssen außerdem dessen gesetzliche Vertreter den Berufsausbildungsvertrag unterzeichnen. Anschließend muss der Betrieb, in dem die Ausbildung erfolgt, den Vertrag entweder der Handwerkskammer (HWK) oder aber der Industrie- und Handelskammer (IHK) zukommen lassen. Diese prüfen anschließend, ob die vertraglichen Vereinbarungen ordnungsgemäß sind. Wenn dieser Beschluss positiv ausfällt, wird der Berufsausbildungsvertrag zugelassen und zum Verzeichnis hinzugefügt.
Ausbildungsgehalt
Wie viel Ausbildungsgehalt ein Auszubildender im Ausbildungsverhältnis bekommt, hängt beispielsweise von der Branche seines Ausbildungsberufes ab. Wie groß die Ausbildungsstätte und in welchem Bundesland sie angesiedelt ist, hat ebenfalls Einfluss auf das Ausbildungsgehalt. Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr erhalten zudem mehr Gehalt. Insgesamt bestimmen also folgende Aspekte die Höhe des Ausbildungsgehalts:
- Beruf
- Lehrjahr
- Branche
- Größe des Ausbildungsunternehmens
- Bundesland
Arten von Ausbildungsverhältnissen
Die beiden Arten von Ausbildungsverhältnissen, also dual und schulisch, differenzieren sich durch gewisse Aspekte. Unterscheidungsmerkmale sind beispielsweise der Lernort oder auch die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses. Auch in finanzieller Hinsicht und in den erforderlichen Bedingungen variieren diese beiden Formen. Welche beziehungsweise auf welche Weise die Lerninhalte vermittelt werden, ist ebenfalls in beiden Arten verschieden. Zusammenfassend gibt es also folgende Elemente, die ein duales von einem schulischen Ausbildungsverhältnis trennen:
- Ausbildungsort
- Ausbildungszeit
- Finanzielle Aspekte
- Voraussetzungen für die Ausbildung
- Verhältnis von Theorie und Praxis
Duale Ausbildungsverhältnisse
Von einem dualen Ausbildungsverhältnis spricht man, wenn die Berufsausbildung sowohl in einem Unternehmen als auch in der Berufsschule stattfindet. Zudem bekommt der Auszubildende hierbei auch ein monatliches Gehalt. Eine duale Ausbildung kann ohne einen bestimmten Schulabschluss begonnen werden und hat je nach Beruf eine Ausbildungszeit von zwei bis dreieinhalb Jahre. Duale Ausbildungsverhältnisse zeichnen sich zudem durch spezielle Kenntnisse durch den entsprechenden Ausbildungsbetrieb aus.
Ausbildung in einer Schule
Wenn die Kompetenzen für einen bestimmten Ausbildungsberuf lediglich über die Berufsfachschule vermittelt werden, ist von einem schulischen Ausbildungsverhältnis die Rede. Auch wenn hierbei nicht in einem Ausbildungsbetrieb gearbeitet wird, gibt es die Möglichkeit auf Praktika. Ein Großteil der Berufe, die in dieser Form unterrichtet werden, sind insbesondere Jobs im Gesundheits-, Sozial- und Medienbereich.
Die Ausbildungszeit beträgt hierbei ein bis dreieinhalb Jahre und meistens wird dafür ein Realschulabschluss, manchmal auch ein Hauptschulabschluss benötigt. In der schulischen Ausbildung bekommen Auszubildende außerdem keine Vergütung, bei privaten Schulen kann sogar eine Gebühr anfallen, die durch die BaföG gefördert wird. Im Gegensatz zur dualen Berufsausbildung sind die Inhalte hierbei allgemeiner gehalten und es gibt auch einen geringeren Praxisbezug.
Ausbildungsverhältnis Rechte und Pflichten
Ausbilder und Auszubildender haben durch den Ausbildungsvertrag gewisse Rechte und Pflichten. Ähnlich wie bei einem Arbeitsverhältnis ergeben die Pflichten des Auszubildenden die Rechte des Ausbilders und umgekehrt. Die Pflichten von Auszubildenden und Ausbilder sind in den §§ 13 bis 16 des Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. In diesem Zusammenhang setzt das Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) Richtlinien für das Verhalten des Auszubildenden während der Ausbildung fest. Ebenso sieht das Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) Aspekte der Berufsausbildung, der Freistellung und der Ausstellung eines Zeugnisses für Ausbildende vor. Es gibt also unter anderem folgende Rechte und Pflichten in einem Ausbildungsverhältnis:
Auszubildender | Ausbilder |
---|---|
Lernpflicht | Ausbildungspflicht |
Teilnahme am Unterricht und an Prüfungen | Freistellungspflicht |
Geheimhaltunsgpflicht | Aufsichtspflicht |
Anspruch auf Ausbildungsgehalt | Zeugnispflicht |
Urlaubsanspruch | Bereitstellung von Ausbildungsmittel |
Kündigungsrecht | Weisungsrecht |
Recht auf einen Ausbildungsvertrag | |
Anrecht auf Ausbildungsmittel |
Rechte und Pflichten Auszubildender
Der Auszubildende hat in einem Ausbildungsverhältnis unter anderem ein Anrecht auf einen Ausbildungsvertrag sowie auf die Erhaltung eines Zeugnisses nach Abschluss. Ebenso darf ein Auszubildender Urlaubstage nehmen sowie sich krankmelden und kündigen. Die Erfüllung des Ausbildungsziels und das Recht auf angemessene Vergütung bei einer dualen Ausbildung gehören auch zu den Rechten eines Auszubildenden.
Die wichtigsten Pflichten eines Auszubildenden sind die Lernpflicht und die Teilnahmepflicht am Unterricht der Berufsschule, an außerbetrieblicher Ausbildung und an Prüfungen, da nur so die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach bestandener Prüfung erreicht werden kann. Außerdem muss der Auszubildende einen Ausbildungsnachweis führen und diesen immer wieder dem Ausbilder zeigen. Er ist zudem dazu verpflichtet, den Anordnungen des Ausbilders beziehungsweise anderer weisungsberechtigter Personen zu folgen. Der sorgfältige Umgang mit den Ausbildungsmitteln, die er durch das Ausbildungsverhältnis bekommt, ist ebenfalls unerlässlich.
Rechte und Pflichten Ausbilder
Die Rechte eines Ausbilders im Ausbildungsverhältnis ergeben sich, wie bereits erwähnt, aus den Pflichten des Auszubildenden. Dementsprechend darf er vom Auszubildenden verlangen, dass dieser seinen Möglichkeiten entsprechend so gut es geht für die Berufsausbildung lernt. Außerdem hat er ein Anrecht darauf, dass der Auszubildende, den er eigens dafür von der Arbeit freistellt, am Unterricht in der Berufsschule und an Prüfungen teilnimmt. Zudem hat er auch ein Weisungsrecht gegenüber dem Auszubildenden.
Auch Ausbildende eines Ausbildungsverhältnisses haben gewisse Verpflichtungen, wie die Zahlung des Ausbildungsgehalts, einzuhalten. Der Ausbilder muss zum Beispiel seine Ausbildungspflicht erfüllen. Dies bedeutet, dass er dem Auszubildenden jegliche Kompetenzen, die dieser für den erfolgreichen Abschluss braucht, beibringen muss. In einem Ausbildungsverhältnis sind Ausbildende auch dazu verpflichtet, den Auszubildenden für gewisse Aktivitäten freizustellen. Dazu zählen die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen sowie an anderen außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Ausbildungsnachweis ist vom Ausbilder regelmäßig zu kontrollieren, und der Auszubildende muss von ihm beaufsichtigt werden, wenn er zum Ausbildungs Zeitpunkt minderjährig ist. Ausbildende müssen zudem dem Auszubildenden mitteilen, welche Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb weisungsberechtigt sind.
- Vorsorge
- Mediation
- Individuell
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Grundsätzlich erfolgt die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gemäß § 21 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit dem Ende der Ausbildungszeit. Wenn die jeweilige Berufsausbildung nach dem sogenannten Stufenausbildungsprinzip erfolgt ist, ist das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ende der letzten Stufe abgeschlossen. Eine Stufenausbildung zeichnet sich dadurch aus, dass das Ausbildungsverhältnis mit jeder Stufe nach der Grundausbildung konkreter wird und deshalb die Möglichkeit besteht, nach jeder Stufe die Berufsausbildung zu Ende zu bringen.Wie kann man Ausbildungsverhältnisse kündigen?
Während der Probezeit können sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder das Ausbildungsverhältnis auflösen. Bei dieser Form müssen auch keine Fristen beachtet werden. Wenn die Probezeit bereits vorbei ist, muss bei einer Kündigung seitens des Auszubildenden eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. Eine ordentliche Kündigung durch den Ausbilder ist gemäß § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gar nicht möglich, wohingegen eine fristlose Kündigung mit einem triftigen Grund von beiden Parteien aus erfolgen kann. Zudem kann von demjenigen, der nicht die Auflösung des Ausbildungsverhältnisses angefordert hat, Schadensersatz verlangt werden.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach bestandener Prüfung
Das Ausbildungsverhältnis kann auch durch die vorzeitige Abschlussprüfung abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach bestandener Prüfung. In diesem Fall stellt also die Bekanntgabe des positiven Prüfungsergebnisses das Ende des Ausbildungsverhältnisses dar. Wenn der Auszubildende allerdings nicht bestanden hat, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 21 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bis zur frühestmöglichen Wiederholungsprüfung. In diesem Zusammenhang kann die Ausbildung maximal bis zu einem Jahr länger dauern.
So unterstützt Sie ein Anwalt zum Ausbildungsverhältnis
Ein Rechtsanwalt setzt für Sie bei einem Ausbildungsverhältnis den Berufsausbildungsvertrag rechtmäßig auf oder prüft diesen genau für Sie, um eventuelle Nachteile herauszufinden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht informiert Sie außerdem über die verschiedenen Faktoren, die die Höhe Ihres Ausbildungsgehalts bestimmen und über die Rechte und Pflichten, die während der Berufsausbildung relevant sind. Juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist außerdem Auszubildenden beziehungsweise Ausbildenden anzuraten, die ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis auflösen möchten. In diesem Zusammenhang berät Sie der Anwalt über die bestehenden Möglichkeiten für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und über eventuell einzuhaltende Kündigungsfristen.
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FAQ: Ausbildungsverhältnis
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO)
- § 12 Berufsbildungsgesetz (BBiG) | Nichtige Vereinbarungen
- § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) | Verhalten während der Berufsausbildung
- § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) | Zeugnis
- § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) | Kündigung
- Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)