Maskenpflicht am Arbeitsplatz § Rechtslage, Rechte, Pflichten & mehr
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Arbeitsrechtsredaktion
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- Die Bundesländer legen fest, welche Regeln für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gelten.
- Die Bundesländer legen fest, welche Regeln für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gelten.
- Auch der Arbeitssektor ist entscheidend, ob Arbeitnehmer in der Arbeit eine Maske tragen müssen.
- Mitarbeiter in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen müssen eine Maske tragen.
- Durch ein ärztliches Attest können Arbeitskräfte von der Pflicht. eine Maske zu tragen, entbunden werden.
Rechtslage zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Es gibt in Deutschland keine pauschale Gesetzesgrundlage für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Welche Vorschriften für das Tragen einer Maske gelten, setzen die Bundesländer mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst fest. Auch die aktuelle Infektionslage des jeweiligen Bundeslandes beeinflusst die Strenge der Regelungen, weshalb sich die Vorschriften zur Maskenpflicht schnell ändern können. Dementsprechend müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Richtlinien, die im Bundesland, in dem ihr Unternehmen seinen Sitz hat, gültig sind, informieren. Grundsätzlich sollte bei jeder Arbeit, in der der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Schutzmaske getragen werden. Relevant für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist zudem auch die Branche, in der eine Firma tätig ist.
Maskenpflicht in Krankenhäusern und anderen Pflegeinstitutionen
Durch die hohe Anzahl an (kranken) Menschen in Krankenhäusern sind Ärzte und anderes Pflegepersonal dazu verpflichtet, in der Arbeit eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist in Krankenhäusern durch § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Dort heißt es, dass der Leiter eines Krankenhauses Maßnahmen auf Basis der Forschung sowohl für Beschäftigte als auch für Besucher festlegen muss. Dasselbe gilt nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Pflegepersonal und Besuchern aus anderen Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel für Altersheime.
Wer muss keine Maske tragen?
Personen, die besonders aus gesundheitlichen Ursachen keine Maske tragen können, sind davon grundsätzlich auch an ihrem Arbeitsplatz befreit. Davon betroffene Mitarbeiter benötigen einen ärztlichen Nachweis, der die gesundheitlichen Gründe bestätigt und sie damit von der Maskenpflicht ordnungsgemäß befreit. Zudem kann durch einen anderen Schutz, der in demselben Ausmaß wie eine Atemschutzmaske die Sicherheit der anderen Angestellten gewährleistet, auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Rechte und Pflichten
Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz geht mit gewissen Rechten und Pflichten für Mitarbeiter und Vorgesetzte einher. Diese beruhen zum Teil auf den Verpflichtungen und Rechten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Dementsprechend ist für Arbeitnehmer insbesondere die Auskunftspflicht im Zusammenhang mit dem Tragen einer Schutzmaske relevant. Der Arbeitgeber hat zudem seiner Fürsorgepflicht auch hinsichtlich einer möglichen Maskenpflicht nachzukommen. Auch die Rechte ergeben sich aus vertraglichen Bestimmungen, wie zum Beispiel das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf eine eventuelle Anordnung für das Tragen einer Maske.
Arbeitnehmer
Kann ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder anderen nachweisbaren Gründen keine Schutzmaske tragen, muss er dies aufgrund seiner Auskunftspflicht schnellstmöglich seinem Arbeitgeber mitteilen, um Konflikte und andere Risiken diesbezüglich zu vermeiden. Anschließend müssen gemeinsam andere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Arbeit im Homeoffice oder eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, festgelegt werden, um die Kollegen des entsprechenden Mitarbeiters angemessen schützen zu können. Arbeitskräfte, die sehr wohl dazu in der Lage sind, eine Maske zu tragen, müssen sich an die Maskenpflicht halten, wenn an ihrer Arbeitsstelle eine solche vorgeschrieben ist. Dies ergibt sich daraus, dass Arbeitnehmer den Anweisungen ihres Arbeitgebers folgen müssen.
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Arbeitgeber
Arbeitgeber haben gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Dies bedeutet in Zusammenhang mit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz, dass sie geeignete Schutzmasken für ihre Arbeitnehmer bereitstellen und hierfür auch die Kosten übernehmen müssen. Zudem müssen sie ihren Arbeitskräften zeigen, wie eine Maske richtig auf- und abgesetzt werden muss, um die gewünschte Schutzwirkung auch tatsächlich zu entfalten. Dienstgeber können durch ihr Direktions- beziehungsweise Weisungsrecht Arbeitnehmer dazu verpflichten, im Büro beziehungsweise in anderen Arbeitsräumen eine Schutzmaske zu tragen.
Arbeitsrechtliche Folgen bei Verletzung der Maskenpflicht
Verweigert ein Mitarbeiter ohne eine ärztliche Bescheinigung und trotz einer bestehenden Maskenpflicht am Arbeitsplatz das Tragen der Maske, zieht dies arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich. Der Arbeitgeber kann den entsprechenden Arbeitnehmer nicht nur abmahnen, sondern auch suspendieren. Im schlimmsten Fall droht dem Beschäftigten sogar eine verhaltensbedingte Kündigung, gegen die er aufgrund seines eigenen Verschuldens kaum vorgehen kann.
So kann Sie der Anwalt unterstützen
Ein Jurist klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der schnell wechselnden Regelungen um die Maskenpflicht am Arbeitsplatz auf. Wenn Ihr Dienstgeber Sie trotz eines ärztlichen Attestes zum Tragen einer Maske auffordert und Ihnen sogar mit einer Abmahnung oder Kündigung in diesem Zusammenhang droht, unterstützt Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage. Auch wenn Sie Ihren Mitarbeiter, der ohne triftige Gründe keine Maske in der Arbeit aufsetzen will, abmahnen oder fristlos kündigen wollen, hilft Ihnen der Rechtsanwalt dabei, die Abmahnung oder verhaltensbedingte Kündigung rechtmäßig aufzusetzen.Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
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