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Maskenpflicht am Arbeitsplatz § Rechtslage, Rechte, Pflichten & mehr

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist durch die Corona-Pandemie ein wichtiges arbeitsrechtliches Thema geworden. Nicht immer hat es mit der persönlichen Abneigung zu tun, wenn eine Person keine Maske tragen will. In gewissen Fällen ist jemand einfach nicht in der körperlichen Verfassung dazu. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Rechtslage zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Ebenso bekommen Sie Informationen darüber, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang haben.
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Ein Beitrag der:
Arbeitsrechts­redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Es gibt in Deutschland keine pauschale Gesetzesgrundlage für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Welche Vorschriften für das Tragen einer Maske gelten, setzen die Bundesländer mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst fest. Auch die aktuelle Infektionslage des jeweiligen Bundeslandes beeinflusst die Strenge der Regelungen, weshalb sich die Vorschriften zur Maskenpflicht schnell ändern können. Dementsprechend müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Richtlinien, die im Bundesland, in dem ihr Unternehmen seinen Sitz hat, gültig sind, informieren. Grundsätzlich sollte bei jeder Arbeit, in der der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Schutzmaske getragen werden. Relevant für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist zudem auch die Branche, in der eine Firma tätig ist.

Maskenpflicht in Krankenhäusern und anderen Pflegeinstitutionen

Durch die hohe Anzahl an (kranken) Menschen in Krankenhäusern sind Ärzte und anderes Pflegepersonal dazu verpflichtet, in der Arbeit eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist in Krankenhäusern durch § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Dort heißt es, dass der Leiter eines Krankenhauses Maßnahmen auf Basis der Forschung sowohl für Beschäftigte als auch für Besucher festlegen muss. Dasselbe gilt nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Pflegepersonal und Besuchern aus anderen Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel für Altersheime.

Wer muss keine Maske tragen?

Personen, die besonders aus gesundheitlichen Ursachen keine Maske tragen können, sind davon grundsätzlich auch an ihrem Arbeitsplatz befreit. Davon betroffene Mitarbeiter benötigen einen ärztlichen Nachweis, der die gesundheitlichen Gründe bestätigt und sie damit von der Maskenpflicht ordnungsgemäß befreit. Zudem kann durch einen anderen Schutz, der in demselben Ausmaß wie eine Atemschutzmaske die Sicherheit der anderen Angestellten gewährleistet, auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

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Entbindung von der Maskenpflicht
Leidet ein Arbeitnehmer an einer Lungenkrankheit, z.B.  Asthma, würde er sich durch das Tragen einer Maske vermehrt der Gefahr aussetzen, keine Luft mehr zu bekommen. Deshalb werden diese Menschen von der Maskenpflicht entbunden.

Rechte und Pflichten

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz geht mit gewissen Rechten und Pflichten für Mitarbeiter und Vorgesetzte einher. Diese beruhen zum Teil auf den Verpflichtungen und Rechten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Dementsprechend ist für Arbeitnehmer insbesondere die Auskunftspflicht im Zusammenhang mit dem Tragen einer Schutzmaske relevant. Der Arbeitgeber hat zudem seiner Fürsorgepflicht auch hinsichtlich einer möglichen Maskenpflicht nachzukommen. Auch die Rechte ergeben sich aus vertraglichen Bestimmungen, wie zum Beispiel das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf eine eventuelle Anordnung für das Tragen einer Maske.

Infografik
Übersicht zu den wichtigsten Fakten zur Maskenpflicht

Arbeitnehmer

Kann ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder anderen nachweisbaren Gründen keine Schutzmaske tragen, muss er dies aufgrund seiner Auskunftspflicht schnellstmöglich seinem Arbeitgeber mitteilen, um Konflikte und andere Risiken diesbezüglich zu vermeiden. Anschließend müssen gemeinsam andere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Arbeit im Homeoffice oder eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, festgelegt werden, um die Kollegen des entsprechenden Mitarbeiters angemessen schützen zu können. Arbeitskräfte, die sehr wohl dazu in der Lage sind, eine Maske zu tragen, müssen sich an die Maskenpflicht halten, wenn an ihrer Arbeitsstelle eine solche vorgeschrieben ist. Dies ergibt sich daraus, dass Arbeitnehmer den Anweisungen ihres Arbeitgebers folgen müssen.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber haben gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Dies bedeutet in Zusammenhang mit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz, dass sie geeignete Schutzmasken für ihre Arbeitnehmer bereitstellen und hierfür auch die Kosten übernehmen müssen. Zudem müssen sie ihren Arbeitskräften zeigen, wie eine Maske richtig auf- und abgesetzt werden muss, um die gewünschte Schutzwirkung auch tatsächlich zu entfalten. Dienstgeber können durch ihr Direktions- beziehungsweise Weisungsrecht Arbeitnehmer dazu verpflichten, im Büro beziehungsweise in anderen Arbeitsräumen eine Schutzmaske zu tragen.

Arbeitsrechtliche Folgen bei Verletzung der Maskenpflicht

Verweigert ein Mitarbeiter ohne eine ärztliche Bescheinigung und trotz einer bestehenden Maskenpflicht am Arbeitsplatz das Tragen der Maske, zieht dies arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich. Der Arbeitgeber kann den entsprechenden Arbeitnehmer nicht nur abmahnen, sondern auch suspendieren. Im schlimmsten Fall droht dem Beschäftigten sogar eine verhaltensbedingte Kündigung, gegen die er aufgrund seines eigenen Verschuldens kaum vorgehen kann.

So kann Sie der Anwalt unterstützen

Ein Jurist klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der schnell wechselnden Regelungen um die Maskenpflicht am Arbeitsplatz auf. Wenn Ihr Dienstgeber Sie trotz eines ärztlichen Attestes zum Tragen einer Maske auffordert und Ihnen sogar mit einer Abmahnung oder Kündigung in diesem Zusammenhang droht, unterstützt Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage. Auch wenn Sie Ihren Mitarbeiter, der ohne triftige Gründe keine Maske in der Arbeit aufsetzen will, abmahnen oder fristlos kündigen wollen, hilft Ihnen der Rechtsanwalt dabei, die Abmahnung oder verhaltensbedingte Kündigung rechtmäßig aufzusetzen.
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FAQ: Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Arbeitskräfte müssen immer dann eine Maske tragen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können. In Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen herrscht zudem eine allgemeine Maskenpflicht für Mitarbeiter.
Um in der Arbeit keine Maske tragen zu müssen, benötigen Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung, die dem Arbeitgeber die gesundheitlichen Umstände für die Unmöglichkeit des Tragens einer Schutzmaske bestätigen.
Dienstgeber müssen ihren Beschäftigten geeignete Schutzmasken zur Verfügung stellen und hierfür auch die Kosten übernehmen. Dies ergibt sich zudem aus den Schutz- und Fürsorgepflichten, die sie durch § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben.
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