Arbeitnehmer § Grundsätzliches, Rechte & Pflichten
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Arbeitsrechtsredaktion
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- Ein Arbeitnehmer erbringt eine weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeitsleistung.
- Die Fremdbestimmung zeichnet sich durch Vorgaben des Arbeitgebers aus.
- Keine Arbeitnehmer sind unter anderem Richter, Gesellschafter oder auch Beamte.
- Arbeitnehmerähnliche Personen können ihre Arbeitszeit und den Ort frei einteilen.
- In Deutschland gibt es eine eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung.
- Arbeitskräfte haben ein Anrecht auf Gehalt, auf Urlaubstage oder aber auch auf einen Kündigungsschutz.
- Die wichtigsten Pflichten eines Arbeitnehmers sind zum Beispiel die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit und die Einhaltung der Arbeitszeiten.
- Bei einer Verletzung der gesetzlichen Verpflichtungen kann es zu einer Abmahnung oder zu einer fristlosen Kündigung kommen.
Grundsätzliches zum Arbeitnehmer
Im deutschen Arbeitsrecht wird gemäß § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter einem Arbeitnehmer jene Person in einem Arbeitsverhältnis verstanden, die einer weisungsgebundenen und fremdbestimmten Leistung nachkommen muss. Weisungsgebunden und fremdbestimmt ist die Arbeit dadurch, dass ein Vorgesetzter, oder im arbeitsrechtlichen Kontext auch Arbeitgeber genannt, die Umsetzung, die Zeit und den Ort der entsprechenden Tätigkeit festsetzt. Im Gegenzug für die Erfüllung dieser Arbeitsleistung wird der Beschäftigte entsprechend vergütet. Dieses hierarchische Verhältnis grenzt Arbeitnehmer auch von anderen Menschen ab, die Dienstleistungen erbringen. Folgende Personengruppen fallen zum Beispiel rechtlich nicht darunter:
- Beamte
- Richter
- Familienmitglieder, die aushelfen
- Gesellschafter
Arbeitnehmerähnliche Personen
Arbeitnehmerähnliche Personen zeichnen sich durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit aus. Dadurch sind sie, wie auch Arbeitnehmer, besonders schutzbedürftig. Der Unterschied zum Arbeitnehmer besteht darin, dass sie nicht an Vorschriften zur Zeit und zum Ort gebunden sind, sondern hierbei frei entscheiden können. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Selbstständige und freie Mitarbeiter, also zum Beispiel Autoren, Musiker oder aber auch Künstler.
Arbeitnehmerhaftung
Wer etwas an seinem Arbeitsplatz zerstört, muss dafür die Kosten übernehmen. Dies wird im Arbeitsrecht als sogenannte Arbeitnehmerhaftung definiert. Der Schaden, der hierbei angerichtet werden kann, beträgt oft große Summen, welche Arbeitnehmer große finanzielle Einbußen bescheren könnten. In Deutschland gibt es deshalb eine Einschränkung hinsichtlich der Arbeitnehmerhaftung, sodass Mitarbeiter lediglich für die absichtliche, nicht aber für eine unbeabsichtigte Beschädigung haften müssen. Dadurch sollten Beschäftigte grundsätzlich von zu hohen Schadensersatz Beiträgen geschützt werden.
Rechte des Arbeitnehmers
Es ist Arbeitnehmern zu empfehlen, sich so früh wie möglich über ihre Rechte in einem Arbeitsverhältnis zu informieren. Welche Rechte ein Arbeitnehmer besitzt, ergibt sich grundsätzlich aus den vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Dementsprechend steht Mitarbeitern das Recht auf Erholungsurlaub sowie auf Bezahlung zu. Zudem gibt es durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vorgaben, wie lange Beschäftigte tatsächlich arbeiten dürfen. Dies bedeutet, dass Arbeitskräfte das Anrecht darauf haben, ihre Arbeit zu beenden, wenn sie die maximale Stundenanzahl für den Tag gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erreicht haben. Angestellte haben außerdem einen rechtlichen Kündigungsschutz. Zusammenfassend haben Mitarbeiter also folgende Rechte:
- Recht auf Arbeitsentgelt
- Urlaubsanspruch
- Schutz durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Kündigungsschutz
Vergütung und Entgeltfortzahlung
Dass die erbrachte Arbeitsleistung angemessen bezahlt wird, ist das wichtigste Recht eines Arbeitnehmers. Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Höhe des Arbeitsentgelts nach den entsprechenden Arbeitsstunden und nach dem Umfang der zu leistenden Arbeit bestimmt wird. Hierbei ist auch wichtig, dass Arbeitnehmer in Führungspositionen eine höhere Bezahlung bekommen, da sie auch eine größere Verantwortung und im Normalfall mehr Aufgaben als andere Mitarbeiter haben.
Arbeitskräfte haben außerdem ein Anrecht auf Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet, dass sie auch während ihres Urlaubes oder im Krankheitsfall ihr übliches Gehalt weitergezahlt bekommen. Grundsätzlich dürfen sie für die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen aufgrund derselben Krankheit im Krankenstand sein, um ein Recht auf ihr übliches Arbeitsentgelt zu haben. Der Urlaub darf hierbei nicht eigenständig angetreten werden, um weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.
Kündigungsschutz
Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern sind durch das Kündigungsschutzgesetz (KschG) vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Dieser gesetzliche Kündigungsschutz bedeutet für Angestellte, dass ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nur durch einen anerkannten Kündigungsgrund aufgelöst werden kann. Zudem gibt es für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder auch Auszubildende, einen sogenannten besonderen Kündigungsschutz.
Pflichten des Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer hat durch die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sogenannte Haupt- und Nebenpflichten. Die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers ist die Ausübung der ausgemachten Tätigkeit. Diesbezüglich ergibt sich auch bereits die erste Nebenverpflichtung, denn wenn der Angestellte beispielsweise Urlaubstage nimmt oder krank ist, muss er seiner Hauptpflicht vorübergehend nicht nachkommen. Besonders im Krankheitsfall müssen Arbeitskräfte jedoch ihren Vorgesetzten informieren, weshalb sich hieraus die sogenannte Auskunftspflicht eines Arbeitnehmers ergibt. In Arbeitsverträgen finden sich zudem häufig Klauseln, die die Verschwiegenheit des Arbeitnehmers garantieren sollen. Folgenden Verpflichtungen muss ein Mitarbeiter also in einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen:
- Arbeitspflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Treuepflicht
- Auskunftspflicht
- Einhaltung der Arbeitszeiten
Erbringung der Arbeitsleistung
Die wichtigste Verpflichtung, für die der Arbeitnehmer auch das entsprechende Arbeitsentgelt bekommt, ist, wie bereits erwähnt, die Erbringung der Arbeitsleistung. Die gesetzliche Basis hierfür stellt § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Wie die zu leistende Arbeit für den entsprechenden Angestellten konkret aussieht, wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt und durch Tarifverträge oder betriebliche Bestimmungen erweitert. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Arbeitnehmer seine Hauptpflicht verletzt, kann der Arbeitgeber ihm im Gegenzug die Zahlung des Arbeitsentgelts verweigern. Mitarbeiter können allerdings zwischenzeitlich von dieser Verpflichtung, wie beispielsweise durch Urlaub oder auch im Krankheitsfall, entbunden werden.
Einhaltung der Arbeitszeit
Die in einem Unternehmen festgelegten Arbeitszeiten einzuhalten, ist eine besonders relevante Nebenpflicht eines Arbeitnehmers. Besonders im Homeoffice ist es für Arbeitgeber nicht immer leicht zu sehen, ob Arbeitnehmer die vorgeschriebene Arbeitszeit tatsächlich einhalten. Zu dieser Verpflichtung zählt zudem auch, dass Angestellte die gesetzlichen Ruhezeiten beachten müssen, da sie ansonsten die Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) brechen würden.
Folgen bei Pflichtverletzung
Wenn ein Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verletzt, muss er mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter, der gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise abmahnen. Kommt es trotz einer Abmahnung weiterhin zu Vertragsverletzungen hinsichtlich der Verpflichtungen des Arbeitnehmers, hat dies meist eine fristlose Kündigung zur Folge.
Mögliche Konflikte zw. Arbeitnehmer und Chef
Es kann sowohl zu Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehreren Arbeitnehmern als auch zu Ungereimtheiten zwischen Arbeitgeber und Angestellten kommen. In beiden Bereichen hat das Thema Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Sexualität, der Religionszugehörigkeit etc. großes Konfliktpotenzial. Nicht selten kommt es diesbezüglich auch zu Mobbing am Arbeitsplatz, wodurch die betroffenen Mitarbeiter ungern ins Büro kommen sowie mit den Kollegen und/oder dem Vorgesetzten nicht länger zusammenarbeiten können. Betroffene einer sexuellen Belästigung in der Arbeit kämpfen oft mit denselben Problemen. Zusammenfassend besitzen also folgende Themen großes Konfliktpotenzial:
- Diskriminierung und Mobbing
- Sexuelle Belästigung
- Überstunden
- Lohnfortzahlung
- Lärmbelästigung
Überstunden
Wenn es betriebliche Notfälle gibt, dürfen Arbeitgeber prinzipiell Überstunden festlegen. Dies kann für viele Arbeitnehmer mühsam sein, besonders wenn es zu dem Zeitpunkt auch im privaten Umfeld stressig ist. Dennoch müssen sie die zusätzliche Arbeitsleistung erbringen, da sie durch das Direktions- beziehungsweise Weisungsrecht des Arbeitgebers dazu verpflichtet sind. Arbeitnehmer, die angeordnete Überstunden nicht ableisten und somit eine Vertragsverletzung begehen, müssen mit einer Abmahnung oder einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.
Welche Lösungen gibt es für Arbeitnehmer?
Wenn Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Chef Schwierigkeiten haben, können sie sich mit ihrem Problem an einen Betriebsrat wenden, der zusammen mit ihnen und dem Arbeitgeber an Lösungen arbeitet. In kleineren Unternehmen gibt es allerdings oft keine solche Interessensvertretung, weshalb sich hier Angestellte je nach Konflikt an andere Kollegen oder an den Vorgesetzten wenden können, um wieder ein angenehmes Arbeitsumfeld für alle zu schaffen. Sind die Unstimmigkeiten ohne juristische Hilfe nicht lösbar, sollten sich betroffene Arbeitskräfte unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
So kann Sie der Anwalt Arbeitnehmer unterstützen
Ein Jurist hilft Arbeitnehmern dabei, ihre gesetzlichen Rechte kennenzulernen und damit im Notfall auch besser einfordern zu können. Auch über die Verpflichtungen berät Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht ausführlich, um den Risiken einer Pflichtverletzung vorzubeugen. Wenn Sie allerdings bereits eine Vertragsverletzung begangen haben, übernimmt der Rechtsanwalt Ihre Verteidigung vor dem zuständigen Gericht, wenn Ihr Arbeitgeber eine Klage gegen Sie erhebt. Er vertritt Sie ebenso, wenn Sie grundlos von Ihrem Vorgesetzten wegen einer angeblichen Verletzung der Haupt- und/oder Nebenpflichten verklagt werden.
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